
E-Mail
Großteil des Wissens in E Mails
Enthalten Verträge, Aufträge, steuerrechtliche Dokumente
Für Jahre zuverlässig und
nachweislich unverändert abrufbar sein
E-Mail Systeme sind kein Archiv
Gesetzliche Vorgaben
JEDES Unternehmen zur elektronischen Aufbewahrung
von Dokumenten verpflichtet (AO, HGB, GoBD , BDSG, TKG, uvm.)
Geschäftabschlüsse per E Mail üblich
Seit 1.1.2017 gilt GoBD vollumfänglich
Revisionssicher
JEDE E-Mail
Zeitnah, mit geeigneten Techniken wieder auffindbar sein.
Unveränderbar, unzerstörbar und fälschungssicher archivieren
Technisch und Organisatorisch nachvollziehbar archivieren
Anforderungsprofil
Erfüllung rechtlicher Anforderungen
Schutz vor E-Mail Datenverlust
Entlastung E-Mail Server
Manipulationssicherheit
Securepoint UMA
Archivierung des E Mail Datenstroms
Frei definierbare Regeln der Archivzeit der E Mails
Zeitpunkt, Unveränderlichkeit und Inhalt mit Prüfbericht nachweisbar
Beweiserhaltende Archivierung
Vorgaben der technischen Richtlinie 03125 des BSI
Qualifizierter Zeitstempel des deutschen Trustcenters exceet Secure
Solutions
Langzeitstabiles Verfahren bezogen auf Verschlüsselungsstärke
