Großteil des Wissens in E Mails
Enthalten Verträge, Aufträge, steuerrechtliche Dokumente
Für Jahre zuverlässig und
nachweislich unverändert abrufbar sein
E-Mail Systeme sind kein Archiv
Gesetzliche Vorgaben
JEDES Unternehmen zur elektronischen Aufbewahrung
von Dokumenten verpflichtet (AO, HGB, GoBD , BDSG, TKG, uvm.)
Geschäftabschlüsse per E Mail üblich
Seit 1.1.2017 gilt GoBD vollumfänglich
Revisionssicher
JEDE E-Mail
Zeitnah, mit geeigneten Techniken wieder auffindbar sein.
Unveränderbar, unzerstörbar und fälschungssicher archivieren
Technisch und Organisatorisch nachvollziehbar archivieren
Anforderungsprofil
Erfüllung rechtlicher Anforderungen
Schutz vor E-Mail Datenverlust
Entlastung E-Mail Server
Manipulationssicherheit
Securepoint UMA
Archivierung des E Mail Datenstroms
Frei definierbare Regeln der Archivzeit der E Mails
Zeitpunkt, Unveränderlichkeit und Inhalt mit Prüfbericht nachweisbar
Beweiserhaltende Archivierung
Vorgaben der technischen Richtlinie 03125 des BSI
Qualifizierter Zeitstempel des deutschen Trustcenters exceet Secure
Solutions
Langzeitstabiles Verfahren bezogen auf Verschlüsselungsstärke
Zertifizierungsnachweis